Eckplatz: Zuschlag je Stand Euro 30
Tische (1,40 m lang) zu Euro 10; Stühle zu Euro 3. Stellwände können leider nicht angemietet werden. Natürlich können eigene
Einrichtungen mitgebracht werden.
In der Grundmiete sind 250 W Stromanschluss enthalten. Für je zusätzliche 250 Watt ein pauschaler Zuschlag von Euro 10 pro Tag
berechnet. (Auf Halogenstrahler sollte verzichtet werden.) Da nur begrenzt Steckdosen bereitgestellt werden, muß jeder mindestens 25 m Zuleitungskabel mitbringen. Es sind ausschließlich VDE-geprüfte
elektrische Anlagen zu verwenden.
Auf alle Standmieten kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Jeder Aussteller kann beliebig viele Werbeflyer im Format Din lang und Plakate in A 3 kostenfrei anfordern.
MIET- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
€ 90 sind nach Erhalt der Platzbestätigung/Rechnung sofort zu überweisen und der Rest fristgerecht (im Normalfall sechs
Wochen vor der Veranstaltung) per Banküberweisung bei der Veranstaltungsorganisation eingegangen sein. Bei Mahnungen kann eine Bearbeitungsgebühr bis Euro 20 berechnet werden. Außerdem kann die
Ausstellungsleitung in diesem Falle ohne vorherige Anmahnung den zahlungssäumigen Aussteller von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Falle erhält der Aussteller eine schriftliche Benachrichtigung über seinen
Ausschluß.
EIN RÜCKTRITTSANTRAG VON DER ANMELDUNG KANN ...
nur per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Platzbestätigung/Rechnung erfolgen. Im Zweifelsfall gilt der zweite
Werktag ab dem Rechnungsdatum. Bei nicht fristgerechter Abmeldung werden Standgebühr und Bearbeitungsgebühr in voller Höhe fällig, sofern keine anderweitige Vermietung des Standplatzes mehr erfolgen kann.
DIE STANDGESTALTUNG ...
bleibt jedem Aussteller selbst überlassen, wobei die Stände auf jeden Fall geschmackvoll und dekorativ gestaltet sein müssen.
Dazu gehört auch das bis zum Boden reichende Abdecken der Stände mit Dekostoffen. Eine Beratung durch den Veranstalter ist telefonisch möglich. Bei allen Planungen sollte einkalkuliert werden, daß die Stände
ohne Abstand nebeneinander stehen. Für Durchgänge hat jeder Aussteller selbst zu sorgen. Jeder Aussteller ist verpflichtet, an seinem Stand gut sichtbar die vollständige Adresse des Standinhabers anzubringen.
Sämtliche zum Verkauf angebotenen Objekte unterliegen der Preisauszeichnungs-Pflicht. Jeder Aussteller, der auf seinem Stand offenes Feuer verwendet, ist verpflichtet, innerhalb seines Standes einen TÜV-geprüften
Feuerlöscher griffbereit zu halten.
ABFALLENTSORGUNG
Jeder Aussteller hat seinen persönlichen Abfall selbst zu entsorgen und seinen Standplatz besenrein sauber zu verlassen. Für
zurückgelassenen Abfall werden dem Aussteller pauschal Euro 25 berechnet.
HAFTUNG
Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder ein von ihm Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller
Schadenshöhe. Die allgemeine Überwachung während der Veranstaltung übernimmt jeder Aussteller selber. Über Nacht gibt es keine Bewachung der Stände. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Eine
Schadenersatzpflicht wird generell ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters und seiner gesetzlichen Vertreter beruht; dies gilt auch für Schäden aus
der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Bei Gründen von höherer Gewalt und anderen zwingenden Gründen kann die Ausstellungsleitung die Ausstellungsbedingungen und -zeit verändern. In solchen
Ausnahmefällen haben die Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
ANERKENNTNIS
Jeder Austeller/in erkennt für sich und seine Beauftragten mit der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen und die jeweilige
Platzordnung der Veranstaltungsorte rechtsverbindlich an. Den Weisungen der Ausstellungsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen kann ein Platzverbot ausgesprochen werden
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