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Veranstalter
Impressum

Aktualisiert: 9.4.2019

Bedingungen Darmstadt

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die KÜNSTLERTAGE in der Orangerie Darmstadt:

Wir organisieren seit über 30 Jahren niveauvolle Märkte für Künstler/innen und Kunsthandwerker/innen unter dem Motto “QUALITÄT STATT QUANTITÄT” . Die Grundvoraussetzung der Teilnahme ist, daß alle Objekte und Arbeiten selbst hergestellt sind und persönlich angeboten werden. Händler werden nicht angenommen!

ANMELDUNG ZU ALLEN VERANSTALTUNGEN

Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlich eingehenden Anmeldungen. Platzanspruch besteht nur nach schriftlicher Platzbestätigung/Rechnung des Veranstalters und nach fristgemäßem Eingang der Standmiete.

STANDMIETEN

Wir bieten nicht nach Quadratmetern an, da die Standtiefe von 2 m nicht garantiert werden kann. Sie ist in der Regel zwischen 1,7 m bis 2,0 m tief. Die belegbare Mindesteinheit ist 3 laufende (lfd.) Meter!

Die Teilnahme ist nur an der kompletten Veranstaltung möglich, nicht an nur einzelnen Tagen.

Mietkosten je Standfläche:

3 lfd Meter Euro 220 

4 lfd. Meter Euro 260

je lfd. weiteren Meter Euro 40

Eckplatz: Zuschlag je Stand Euro 30

Tische (1,40 m lang) zu Euro 10; Stühle zu Euro 3. Stellwände können leider nicht angemietet werden. Natürlich können eigene Einrichtungen mitgebracht werden.

In der Grundmiete sind 250 W Stromanschluss enthalten. Für je zusätzliche 250 Watt ein pauschaler Zuschlag von Euro 10 pro Tag berechnet. (Auf Halogenstrahler sollte verzichtet werden.) Da nur begrenzt Steckdosen bereitgestellt werden, muß jeder mindestens 25 m Zuleitungskabel mitbringen. Es sind ausschließlich VDE-geprüfte elektrische Anlagen zu verwenden.

Auf alle Standmieten kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Jeder Aussteller kann beliebig viele Werbeflyer im Format Din lang und Plakate in A 3 kostenfrei anfordern.

MIET- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

€ 90 sind nach Erhalt der Platzbestätigung/Rechnung sofort zu überweisen und der Rest fristgerecht (im Normalfall sechs Wochen vor der Veranstaltung) per Banküberweisung bei der Veranstaltungsorganisation eingegangen sein.
Bei Mahnungen kann eine Bearbeitungsgebühr bis Euro 20 berechnet werden. Außerdem kann die Ausstellungsleitung in diesem Falle ohne vorherige Anmahnung den zahlungssäumigen Aussteller von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Falle erhält der Aussteller eine schriftliche Benachrichtigung über seinen Ausschluß.

EIN RÜCKTRITTSANTRAG VON DER ANMELDUNG KANN ...

nur per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Platzbestätigung/Rechnung erfolgen. Im Zweifelsfall gilt der zweite Werktag ab dem Rechnungsdatum. Bei nicht fristgerechter Abmeldung werden Standgebühr und Bearbeitungsgebühr in voller Höhe fällig, sofern keine anderweitige Vermietung des Standplatzes mehr erfolgen kann.

DIE STANDGESTALTUNG ...

bleibt jedem Aussteller selbst überlassen, wobei die Stände auf jeden Fall geschmackvoll und dekorativ gestaltet sein müssen. Dazu gehört auch das bis zum Boden reichende Abdecken der Stände mit Dekostoffen. Eine Beratung durch den Veranstalter ist telefonisch möglich. Bei allen Planungen sollte einkalkuliert werden, daß die Stände ohne Abstand nebeneinander stehen. Für Durchgänge hat jeder Aussteller selbst zu sorgen. Jeder Aussteller ist verpflichtet, an seinem Stand gut sichtbar die vollständige Adresse des Standinhabers anzubringen. Sämtliche zum Verkauf angebotenen Objekte unterliegen der Preisauszeichnungs-Pflicht. Jeder Aussteller, der auf seinem Stand offenes Feuer verwendet, ist verpflichtet, innerhalb seines Standes einen TÜV-geprüften Feuerlöscher griffbereit zu halten.

ABFALLENTSORGUNG

Jeder Aussteller hat seinen persönlichen Abfall selbst zu entsorgen und seinen Standplatz besenrein sauber zu verlassen. Für zurückgelassenen Abfall werden dem Aussteller pauschal Euro 25 berechnet.

HAFTUNG

Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder ein von ihm Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Die allgemeine Überwachung während der Veranstaltung übernimmt jeder Aussteller selber. Über Nacht gibt es keine Bewachung der Stände. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Eine Schadenersatzpflicht wird generell ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters und seiner gesetzlichen Vertreter beruht; dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Bei Gründen von höherer Gewalt und anderen zwingenden Gründen kann die Ausstellungsleitung die Ausstellungsbedingungen und -zeit verändern. In solchen Ausnahmefällen haben die Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.

ANERKENNTNIS

Jeder Austeller/in erkennt für sich und seine Beauftragten mit der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen und die jeweilige Platzordnung der Veranstaltungsorte rechtsverbindlich an. Den Weisungen der Ausstellungsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen kann ein Platzverbot ausgesprochen werden

 

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